Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Kommunalwahlen - Abwahlverfahren des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Stadt Genthin

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Genthin hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Einleitung des Abwahlverfahrens des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister), Herrn Matthias Günther beschlossen. 

Als Termin für die Abwahl wurde der Sonntag, der 09.06.2024, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bestimmt, an dem zugleich die Europawahl und die Kommunalwahlen, d.h. die Wahl des Kreistages Jerichower Land, der Wahl des Stadtrates der Stadt Genthin, der Wahl der Ortschaftsräte Mützel, Gladau, Parchen, Schopsdorf, Tucheim sowie der Wahl des Ortsvorstehers in der Ortschaft Fienerode stattfinden. 

 

Durch den Beschluss des Stadtrates sind alle Wahlberechtigten der Einheitsgemeinde Stadt Genthin gefragt, demokratisch zu entscheiden, ob ihr jetziger Bürgermeister im Amt verbleiben oder es eine Neuwahl für die Besetzung des Amtes geben soll. 

 

Irritierend wird in der letzten Zeit immer wieder die Frage diskutiert, wann und welches Verfahren sich im Anschluss dieser Wahl ergibt.

Hierzu zunächst noch einmal die rechtlichen Grundlagen.

 

In § 31 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) heißt es: „Der Bürgermeister ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens 30 v. H. der Wahlberechtigten beträgt.“

Das heißt wiederum, dass von allen Wahlberechtigten der Einheitsgemeinde der Stadt Genthin mindestens 30 % die Abwahl ihres Bürgermeisters wollen.

 

Sollte sich die Mehrheiten finden, scheidet der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister) mit Ablauf des Tages, an dem der Wahlleiter die Abwahl bekannt gibt, aus dem Amt aus. Gemäß § 64 Abs.1 KVG LSA muss es spätestens 6 Monaten nach Freiwerden der Stelle zu einer Neuwahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) kommen, dessen Amtszeit dann 7 Jahre beträgt.

 

Sollte die Abwahl des Bürgermeisters, Herrn Matthias Günther keine Mehrheiten finden, verbleibt er im Amt und die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) findet dann planmäßig 2025 statt. 

 

 

 

Carola Elsner

(Stadtwahlleiterin der Stadt Genthin)

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Veröffentlichung

Fr, 10. Mai 2024

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