Hundesteuer 2017
Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 12. 01. 2017
Im Jahr 2017 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid für die Hundesteuer, bei dem sich Änderungen ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung von Hundesteuern. Diese Abgaben-Jahresbescheide werden mit Datum vom 10.01.2017 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin Nummer 1/17 am 13.01.2017.
Der Bürgermeister
Pressemitteilung Nummer 5/2017
12. Januar 2017
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