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Hundesteuer 2017

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 12. 01. 2017

Im Jahr 2017 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid für die Hundesteuer, bei dem sich Änderungen ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung von Hundesteuern. Diese Abgaben-Jahresbescheide werden mit Datum vom 10.01.2017 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin Nummer 1/17 am 13.01.2017.

 

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 5/2017

12. Januar 2017

 

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