Stellenausschreibung - Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter Verwaltung/Bürgerservice
Stellenausschreibung
Die Stadt Genthin schreibt die Stelle
Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter Verwaltung/Bürgerservice
ab sofort in Vollzeit aus (A12/EG 11)
Fachliche Voraussetzungen
Abgeschlossenes Studium zur/zum Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Zusätzlich ist eine mehrjährige und umfassende Berufserfahrung im kommunalen oder allgemeinen Verwaltungsdienst erwünscht.
Fachliche Anforderungen
Für die Aufgabenwahrnehmung sind umfangreiche Kenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht erforderlich.
Darüber hinaus erwarten wir Sicherheit in der Rechtsanwendung von Gesetzen und Rechtsvorschriften.
Weitere Anforderungen
- gute PC-Kenntnisse und sichere Anwendung von MS-Office-Produkten
- strukturiertes, verantwortungsbewusstes und selbständiges Arbeiten
- Organisations- und Koordinationsfähigkeit
- Kooperations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Initiative, Einsatzbereitschaft und sicheres Auftreten
Aufgabenschwerpunkte
- Fach- und Personalleitung im Fachbereich
- Abwesenheitsvertretung für den Bürgermeister
- Vorbereitung, Ausarbeitung und Mitwirkung von Grundsatzentscheidungen sowie
vorbereitende Tätigkeiten für den Bürgermeister
- Allgemeine und besondere Fachaufgaben Ordnungsrecht
- Wahrnehmung von Ausschussangelegenheiten (Wirtschafts- und Umweltausschuss sowie
Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss)
Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte bis zum 31. Mai 2016 an:
Stadt Genthin
Marktplatz 3
39307 Genthin
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation und Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber mit Ablauf des 31. August 2016 vernichtet. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.
Der Bürgermeister