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Berichterstattung in der Genthiner Volksstimme am 15.04.2015 hinsichtlich der Elternbeiträge in Genthin

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 15. 04. 2015

Aufgrund einiger Anfragen möchten wir auf einen signifikanten Fehler sowie eine, da die zwingende Regelung der sogenannten Geschwisterkindermäßigung nicht angewendet wurde, äußerst verzerrende Darstellung hinweisen. Die nachstehenden Ausführungen stellen bei den Elternbeiträgen grundsätzlich auf eine achtstündige Betreuung ab.

Im Rahmen eines Gespräches mit der Volksstimme haben wir um zeitnahe Richtigstellung gebeten. Bevor jedoch die unrichtigen Vergleichsrechnungen weitergetragen werden, haben wir uns entschlossen, eine entsprechende Pressemitteilung zu erstellen.

A) Die Überschrift des Artikels in der Volksstimme lautet: "612 EURO zwischen Stadt Genthin und Jerichow".

Dies ist unrichtig. Hier wird der Elternbeitrag für einen Kinderkrippenplatz in Genthin mit dem Elternbeitrag für einen Kindergartenplatz in Jerichow verglichen. Tatsächlich liegt zwischen dem Elternbeitrag für einen Kindergartenplatz in Jerichow und Genthin nur 12,00 € monatlich, mithin nur 144,00 € pro Jahr und für einen Krippenplatz 36,00 € monatlich, also 432,00 € pro Jahr und nicht wie berichtet 612,00 €.

B) Im Artikel wird eine Modellfamilie dargestellt, die ein Kind in der Krippe, ein Kind im Kindergarten und ein Kind im Hort jeweils in Genthin bzw. Biederitz angemeldet hat. Im Artikel wird dann vorgerechnet, dass der jährliche Unterschied 624,00 € beträgt. Dies ist unrichtig. Der tatsächliche Unterschied beträgt monatlich 11,00 € und jährlich nur 136,80 €.

Die Ermäßigung für Familien mit zwei oder mehreren Kindern ist lt. KiFöG LSA zum 01.01.2014 in Kraft getreten. Demnach darf der gesamte Kostenbeitrag 160 % des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist, nicht übersteigen. Schulkinder (Hortbetreuung) bleiben bei der Festsetzung der Höhe unberücksichtigt.

Stadt Genthin:

Kindergartenkind (8 Stunden Betreuung) = 132,00 € Kostenbeitrag; davon 160 % = 211,20 € Krippenkind (8 Stunden Betreuung) = 171,00 € Kostenbeitrag, durch Ermäßigung = 79,20 € neuer Kostenbeitrag (211,20 € abzgl. 132,00 €.

Das heißt, die Eltern bezahlen durch diese Ermäßigung 91,80 € weniger. Unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung bezahlen die Eltern der Modellfamilie in Genthin insgesamt für 3 Kinder mit einem Hortkind (60,00 € Hortplatz) 271,20 €. Laut Volksstimme sollen es - was schlicht unrichtig ist – 363,00 € sein.

Gemeinde Biederitz:

Kindergartenkind (8 Stunden Betreuung) = 128,00 € Kostenbeitrag;

davon 160 % = 204,80 € Krippenkind (8 Stunden Betreuung)

= 128,00 € Kostenbeitrag, durch Ermäßigung = 76,80 €, neuer Kostenbeitrag

(204,80 € abzgl. 128,00 €)

Das heißt, hier bezahlen die Eltern durch diese Ermäßigung 51,20 € weniger. Unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung bezahlen die Eltern der Modellfamilie in Biederitz insgesamt für 3 Kinder mit einem Hortkind (55,00 € Hortplatz) 259,80 €. Laut Volksstimme sollen es - was schlicht unrichtig ist – 311,00 € sein.

Da der Artikel vorrangig auf Vergleiche mit der Beitragssatzung der Stadt Genthin setzt, gilt es zunächst festzuhalten, dass im Vergleich der 8 Kommunen im Jerichower Land signifikante Unterschiede bestehen. Diese liegen, auch wenn man sich einheitliche Beiträge im Jerichower Land, im Land Sachsen-Anhalt wünschen würde, vorrangig an regionalen Besonderheiten, Personaleinsatz, Größe der Einrichtungen usw. usw. Bewusst werden in der Stadt Genthin und den Ortschaften auch kleine Einrichtungen vorgehalten, um den Bedürfnissen vieler Eltern gerecht zu werden. Sicherlich sind hiermit geringfügig höhere Kosten verbunden, aber ein ansprechendes und flächendeckendes Angebot an Plätzen muss ein gemeinsames Ziel im Rahmen einer solidarischen Gemeinschaft sein.

Bei genauer Betrachtung ist es aus unserer Sicht, wenn man einen nur auf Zahlen fußenden Vergleich anstellt, zielführend, zunächst den Mittelwert der Elternbeiträge im Jerichower Land zu bilden. Hiernach ergeben sich folgende Durchschnittswerte (Kinderkrippe KK, Kindergarten KG und Hort H) KK = 150,00 €, KG = 138,00 € und H = 66,00 €.

Setzt man nun die Elternbeiträge in der Stadt Genthin ins Verhältnis zum Durchschnittswert im Jerichower Land, ergibt sich folgendes Bild: Im Krippenbereich liegen wir 14 % über dem Durchschnittswert, im Bereich der Kindergärten und der Horte liegen wir unter den Durchschnittswerten im Jerichower Land!!!

Wir wurden im Vorfeld der Berichterstattung - entgegen der Gemeinde Biederitz - nicht beteiligt und sehen uns daher auch angehalten, nicht nur einer Richtigstellung in der Volksstimme entgegenzusehen, sondern auch unsererseits klarzuhalten, dass die Stadt Genthin - auch im Vergleich - ausgewogene Elternbeiträge erhebt. Es wäre wünschenswert, wenn der eigentlich richtige Adressat für die steigenden Elternbeiträge, hier die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt, die die das KiFöG beschlossen hat, den Kommunen die entsprechenden Finanzen zu Verfügung stellt, die dort normierten Ansprüche erfüllen zu können. Allein in den wenigen kommunalen Einrichtungen (Mützel, Tucheim, Parchen, Gladau) haben wir durch das KiFöG einen zusätzlichen Personalbedarf von über 20 %. Es war absehbar, dass alle Kommunen zwangsläufig höhere Elternbeiträge erheben müssen. Wir haben bereits mehrfach angeregt, einheitliche Elternbeiträge für das gesamte Land zu erheben. Der Unmut richtet sich gegen die Kommunen, aber sie sind der falsche Adressat.

FAZIT: Aufgrund dieser Darstellungen in der Genthiner Volksstimme entsteht der Eindruck, dass wir die höchsten Beiträge im Jerichower Land haben. Noch am 27.02.2015 berichtete die Volksstimme über steigende Elternbeiträge in Sachsen-Anhalt (siehe Grafik der Volksstimme). Aus dieser war eindeutig ersichtlich, dass wir als Stadt Genthin deutlich geringere Elternbeiträge haben als viele andere Kommunen im Land.

Sofern Eltern Fragen zur Höhe und der Kalkulation der Elternbeiträge haben, können sie sich jederzeit an die Stadtverwaltung wenden.

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 063/2015

15. April 2015

 

Bild zur Meldung: Berichterstattung in der Genthiner Volksstimme am 15.04.2015 hinsichtlich der Elternbeiträge in Genthin

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