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Fachbereich Finanzen, Immobilienwirtschaft und Beteiligungen (FIB)

Die Kämmerei hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für die gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Sie bereitet alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung, des Hauptverwaltungsausschusses und des Stadtrates vor.
Die Kämmerei gehört zu jenen Ämtern einer Verwaltung, mit denen der Bürger selber nicht direkt in Berührung kommt. Das bedeutet aber nicht, dass sie im Verborgenen arbeitet. Haushaltspläne, Nachtragspläne, Finanz- und Investitionspläne und auch die Jahresrechnung werden von ihr öffentlich ausgelegt, damit der Bürger die Möglichkeit hat, diese Zahlenwerke einzusehen und seinerseits Anregungen zu geben und evtl. Einwendungen vorzutragen, über die dann letztlich der von ihm gewählte Rat der Stadt entscheidet. Zur Erledigung der für die Finanzwirtschaft wichtigen Arbeiten sind mehrere Schwerpunkte innerhalb der Kämmerei eingerichtet.

"Haushalt"
Hier werden alle Aufgaben bearbeitet, die mit der Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen, mit der Aufstellung von Nachtragshaushaltsplänen und schließlich mit der Erstellung der Haushaltsrechnung und der Vorlage des Rechenschaftsberichtes zusammenhängen. Hierzu zählen auch Anträge auf Haushaltsüberschreitungen, Haushaltssperren, die laufende Bearbeitung der einzelnen Finanzvorgänge und schließlich die Finanzstatistik.

der Haushaltsplan
Im Haushaltsplan werden die Beträge bereitgestellt, die im Laufe eines Jahres für die Ausübung der gesamten Verwaltungstätigkeit einschließlich der Erledigung der kommunalpolitischen Aufgaben, wie z. B. Straßenbau, Kanalbau, Erstellung von Grünanlagen, Sportanlagen, Zuschussgewährung für soziale, kulturelle und sportfördernde Maßnahmen, benötigt werden.
Gleichzeitig ist die Finanzierung dieser Ausgaben darzustellen. Es sind dies sowohl die Gebühren- als auch Steuereinnahmen, aber auch Zuschüsse des Landes, Mieteinnahmen usw. Der Ablauf des Haushaltsplanes muss ständig überwacht werden, weil sich durch wirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklungen oder auch aus technischen Gründen häufig Veränderungen ergeben, die immer wieder Ansatzberichtigungen nach sich ziehen. Der Ausgleich des Haushalts ist stets zu wahren.

die Haushaltsüberwachung
In diesem Bereich werden alle Finanzbewegungen erfasst, die sich aus der Ausführung des Haushaltsplanes ergeben - seien es Einnahmen, Auftragserteilungen oder Ausgaben. So kann jederzeit festgestellt werden, wie viel Ausgabemittel für die einzelnen Maßnahmen noch zur Verfügung stehen oder welche Einnahmen noch eingeholt werden müssen.
Neue Aufträge können nur dann erteilt werden, wenn sich aus den Unterlagen der Haushaltsüberwachung ergibt, dass noch genügend Haushaltsmittel verfügbar sind. Reichen die Ansätze nicht, müssen zunächst neue Deckungsmittel beschafft werden.

die Finanz- und Investitionsplanung
Hier erfolgt die Erfassung aller voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die nächsten vier Jahre als Grundlage für die Aufstellung und Finanzierung des eigentlichen Investitionsplanes. Dabei sind insbesondere die finanziellen Grenzen der Leistungsfähigkeit zu beachten und offen darzulegen. Die ständigen Schwankungen in der wirtschaftlichen Entwicklung bereiten bei der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung erhebliche Probleme, weil auch hier stets ein Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben herbeizuführen ist. Eine ständige Überwachung und Fortschreibung ist deshalb auch in diesem Bereich unbedingt notwendig.

die Vermögens- und Schuldenverwaltung
Die Hauptaufgaben bestehen in der Aufnahme neuer Kredite, in der Ermittlung und Anweisung des Schuldendienstes für aufgenommene Darlehen, in der Berechnung der Schuldendienstgrenze, in der Erstellung von Statistiken über den Schuldenstand und in der Durchführung der Vermögensverwaltung. Hier werden die gemeindlichen Beteiligungen, Bürgschaftsübernahmen, Rücklagenbildungen und die entsprechenden Zinsabrechnungen bearbeitet.
Soweit für finanzielle Entscheidungen der Hauptverwaltungsausschuss und der Stadtrat zuständig sind, werden durch die Kämmerei die entsprechenden Vorlagen hierzu erstellt. Die Kämmerei muss, bedingt durch ihre Aufgabenstellung, mit allen Stellen der Verwaltung ständig zusammenarbeiten. Kämmerer obliegt es, Verwaltungsleitung und Rat die für ihre Entscheidungen notwendigen Unterlagen termingerecht und umfassend darzulegen.

 

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