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Anmeldung zur Eheschließung

Für die Anmeldung der Eheschließung erforderliche Unterlagen

 

Sie waren noch nicht verheiratet und sind deutsche Staatsangehörige:

  • Jeweils eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag oder ein Registerausdruck, zu bekommen bei Ihrem Geburtsstandesamt
  • Erweiterte Meldebescheinigung aus der Meldestelle (für den Wohnort Genthin und Ortsteile nicht erforderlich)

  • Personalausweis oder Reisepass

 

Sie waren schon verheiratet:

  •  Urkunde der letzten geschlossenen Ehe und ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (wenn Sie eine Ehe im Ausland geschlossen haben oder im Ausland geschieden worden sind, dann kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

 

Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit den Angaben zum Vater/ alternativ Geburtsurkunde plus Vaterschaftsanerkennung

 

Eine/r oder Beide haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:

Bitte sprechen Sie persönlich im Standesamt vor, um sich über die erforderlichen Urkunden und Dokumente zu informieren.

 

Eine/r oder Beide können die Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich vornehmen:

Sie können die Anmeldung einem Bevollmächtigten übertragen, eine entsprechende Vollmacht können Sie selbst formulieren. Wenn Sie die Anmeldung nur schriftlich vornehmen können, dann sprechen Sie uns bitte an.

 

Wo und wann kann die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen werden?

Zuständig für die Entgegennahme ist das Wohnsitzstandesamt. Mindestens einer der Eheschließenden muss dort gemeldet sein. Heiraten können Sie in Deutschland in einem Standesamt Ihrer Wahl.

Die Eheschließung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin angemeldet werden. Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, aber abhängig von den Möglichkeiten des Standesamtes.

 

Werden Trauzeugen benötigt?

Wenn Sie es wünschen, kann die Eheschließung in Gegenwart von einem oder zwei Trauzeugen geschlossen werden.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Wir informieren Sie bei Ihrer Vorsprache konkret darüber.

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