Kulturpflege im Kommunalwald
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung und die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinien Waldbau LSA 2016)
Schwerpunktbereich: Biodiversität sowie Förderung der Kohlenstoffbindung in
der Land-u. Forstwirtschaft
Maßnahme: M08 – Investitionen in die Entwicklung von
Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit
von Wäldern
Vorhaben: Kulturpflege
Im Frühjahr 2018 erfolgte die Aufforstung einer Kommunalwaldfläche neben dem Rauhen Gehege 1 mit Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond. Die aufgeforstete Fläche wurde während der Vegetationsperiode motormanuell unterhalten, zur Beseitigung des unerwünschten Aufwuchses und zum Schutz sowie zur Förderung der gepflanzten Forstgehölze. Die motormanuelle Kulturpflege ist zur Erreichung des Förderzieles bis zu 5 Jahren nach der Aufforstung erforderlich. Die Kulturpflege im Jahr 2018 wurde mit bis zu 75% mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gefördert.