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Stellenausschreibung für eine Stelle ab 01.08.2014 als staatlich anerkannte/r Erzieher/in in einer Kita der Stadt Genthin

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 04. 04. 2014

Die Stadtverwaltung Genthin beabsichtigt, zum 1. August 2014, befristet für zwei Jahre, eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin einzustellen.

 

Fachliche Voraussetzungen:

- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher

- fundierte Kenntnisse in der Umsetzung des Bildungsplanes Sachsen-Anhalt

- Berufserfahrung und Kenntnisse in der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich sowie in der Elternarbeit

Weiterhin sollten Sie:

- hohes Engagement für Kinder und Ihre pädagogische Arbeit zeigen sowie Spaß und Freude an der Arbeit in einer Kindertagesstätte haben

- sich mit unserem pädagogischen Konzept identifizieren und gleichzeitig selbstbewusst und offen kreative Ideen in das Team einbringen können

- großes Interesse an Ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung haben

Ihre wesentlichen Aufgaben sind u.a.:

- liebevolle und aufmerksame Begleitung der Kinder auf ihrem Weg zu selbstbewussten, selbstständigen und starken Menschen

- Schaffen einer pädagogischen Umgebung, die die Selbstbildung der Kinder anregt

- Mitwirkung bei der Umsetzung der gesetzlich festgelegten Ziele und Aufgaben von Kindertagesstätten und des Trägerauftrages in einer einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption

- regelmäßige Beobachtung, Begleitung und Dokumentation der eigenen Bezugskinder

- Durchführung der Elterngespräche

- Übernahme von Aufgaben und Verantwortung in einem gleichberechtigten Team

Das bieten wir Ihnen:

- ein Beschäftigungsverhältnis mit 30 Wochenstunden, montags bis freitags täglich 6 Stunden

- die Stelle ist auf 2 Jahre befristet

- Entlohnung nach dem TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst EG S 6

 

Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte bis zum 1. Juni 2014 an:

 

Stadt Genthin

Marktplatz 3

39307 Genthin

 

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber mit Ablauf des 31. Oktober 2014 vernichtet. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 69/2014

4. April 2014

 

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