Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Mit Verfügung vom 25.03.2022 hat der Landkreis Jerichower Land die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der
a) Erträge auf 24.205.900 Euro
b) Aufwendungen auf 26.754.000 Euro
2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der
a) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.027.600 Euro
b) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 24.814.400 Euro
c) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.554.100 Euro
d) Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.059.500 Euro
e) Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 2.505.400 Euro
f) Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 554.500 Euro
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 2.505.400 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 7 Mio. Euro festgesetzt.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
Fachbereich Finanzen
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