Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Mit Verfügung vom 25.03.2022 hat der Landkreis Jerichower Land die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

 

1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der

              a) Erträge auf                                                                                 24.205.900 Euro

              b) Aufwendungen auf                                                                     26.754.000 Euro

 

2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der

              a) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              23.027.600 Euro

              b) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             24.814.400 Euro

              c) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                            1.554.100 Euro

              d) Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                           4.059.500 Euro

              e) Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                       2.505.400 Euro

              f) Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                          554.500 Euro

 

festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 2.505.400 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 7 Mio. Euro festgesetzt.

 

 

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Finanzen

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Veröffentlichung

Mi, 30. März 2022

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