Festsetzung der Hundesteuern 2019
Im Jahr 2019 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid für die Hundesteuer bei dem sich Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen oder Eigentumsverhältnissen ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 10.01.2019 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2019, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 15.01.2019 nachzulesen.
Stadtverwaltung
FB Finanzen/ Immobilienwirtschaft
Pressemitteilung Nummer 3/2019
17. Januar 2019
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