Festsetzung der Hundesteuern 2019

17. 01. 2019

Im Jahr 2019 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid für die Hundesteuer bei dem sich Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen oder Eigentumsverhältnissen ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 10.01.2019 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2019, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 15.01.2019 nachzulesen.

 

Stadtverwaltung

FB Finanzen/ Immobilienwirtschaft

 

Pressemitteilung Nummer 3/2019

17. Januar 2019