Für den Ernstfall vorsorgen: Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen, persönliche Angelegenheiten oder finanzielle Fragen, wenn man selbst dazu plötzlich nicht mehr in der Lage ist?
Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung lässt sich der eigene Wille frühzeitig festhalten und für den Ernstfall vorsorgen.
Doch welche Regelung ist für welchen Fall geeignet? Was ist bei der Erstellung zu beachten und welche Stolperfallen gilt es zu vermeiden?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt eine Informationsveranstaltung in der Stadt- und Kreisbibliothek „Edlef Köppen“ am Mittwoch, 7. Oktober 2026, ab 16:00 Uhr.
Als fachkundiger Referent steht Richter am Amtsgericht a. D. Helmar Ernst, heute Querschnittsbeauftragter beim DRK Regionalverband Magdeburg-Jerichower Land e. V.,
zur Verfügung. Er informiert über die rechtlichen Grundlagen und die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Darüber
hinaus geht es um das Ehegattennotvertretungsrecht, die Vermeidung unnötiger gerichtlicher Betreuungsverfahren sowie praktische Fragen zur Erstellung und Hinterlegung der Dokumente.
Im Anschluss an den Vortrag besteht ausreichend Gelegenheit, persönliche Fragen zu stellen. Informationsmaterialien werden ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Begrenzte Plätze – Anmeldung erforderlich
Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Stadt- und Kreisbibliothek „Edlef Köppen“
Dattelner Straße 1
39307 Genthin
Telefon: 03933 876 500
E-Mail:
Die Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit, sich frühzeitig mit einem wichtigen Thema auseinanderzusetzen und Klarheit darüber zu gewinnen, wie der eigene Wille für den Ernstfall rechtssicher festgehalten werden kann.
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