Kehrmaschine der Stadt Genthin ist wieder einsatzbereit
Die Reparatur der Kehrmaschine ist abgeschlossen und damit kommt sie ab dem 19.07.2021 wieder zum Einsatz.
Dabei ist zu beachten, dass gemäß Satzung der Stadt Genthin über die Gebühren für die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgebührensatzung) § 2 Abs. 3, die Zahlungsverpflichtung des Gebührenschuldners unberührt bleibt, falls die Reinigung bedingt durch technische Probleme einen Monat eingestellt wird.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
Fachbereich Bau
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