Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Stadt Genthin - befristetes Parken in der Bebelstraße

 

Wie bereits vorangekündigt, ist der bahnhofsnahe Parkplatz in der Bebelstraße ab dem 15.05.2023 bis zum Ablauf der Straßenbaumaßnahmen nicht zu nutzen.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die restliche Bebelstraße zwischen Mützelstraße und Einmündung Weststraße für den Zeitraum der Baumaßnahme straßenbegleitend zum Parken genutzt werden kann. Dazu bietet sich die nördliche ( bahnhofsbegleitende ) Straßenseite an.

Die allgemeinen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung sind dabei zu beachten.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU)

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Veröffentlichung

Mi, 10. Mai 2023

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