Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserentwässerung für die Einheitsgemeinde Genthin
Der Stadtrat der Stadt Genthin hat mit Beschluss vom 16.12.2021 die Einführung der Satzung und Gebührenerhebung für die Niederschlagswasserentwässerung und den Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasseranlage für die Einheitsgemeinde Genthin, vorerst für die Kernstadt, beschlossen.
Grundlage hierfür ist das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 79 b, wonach jeder private Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, sein Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück schadlos zu entsorgen, sofern die Möglichkeit dazu besteht.
Gemäß § 8 der Satzung beträgt der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserbeseitigungsanlage 0,58 EUR/m² der Gebührenmessfläche, welche sich nach der Größe der bebauten, befestigten und/oder teilbefestigten Fläche des Grundstückes bemisst.
Hierzu wurden die Grundstückseigentümer in der Stadt Genthin ab 2020 aufgefordert Ihre Flächen anzugeben.
Für die Auswertung der Befragung sowie die Berechnung und die Erstellung der Gebührenbescheide wurde durch die Stadt Genthin die Firma pro 2000 aus Magdeburg verpflichtet, welche nun im Auftrag der Stadt Genthin die Gebührenbescheide an die betroffenen Eigentümer zum 31.08.2022 versenden wird.
Ansprechpartner für Fragen zur Berechnung der Fläche und somit zur Höhe des Gebührenbescheides nimmt Frau Werner von der Firma pro 2000 unter der Rufnummer 0391/8105333 entgegen.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
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