Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Festsetzung der Grundsteuern A und B, Straßenreinigungsgebühren sowie Hundesteuern 2022 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Genthin

Im Jahr 2022 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid, bei dem sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen oder am Messbetrag ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 11.01.2021 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2022, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 10.01.2022 nachzulesen.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Finanzen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 10. Januar 2022

Weitere Meldungen