Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Festsetzung der Grundsteuern A und B, Straßenreinigungsgebühren sowie Hundesteuern 2022 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Genthin

Im Jahr 2022 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid, bei dem sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen oder am Messbetrag ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 11.01.2021 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2022, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 10.01.2022 nachzulesen.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Finanzen