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Vorläufige Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022

04. 01. 2022

 

Mit Beginn des neuen Jahres 2022 gilt in der Stadt Genthin die vorläufige Haushaltsführung, im Rahmen derer nur Pflichtaufgaben bzw. vertraglich gebundene Leistungen erfüllt werden dürfen.

Sogenannte „Freiwillige Leistungen“, wie zum Beispiel die kulturellen bzw. sozialen Leistungen, sind während der vorläufigen Haushaltsführung nicht zulässig.

 

Grund hierfür ist der fehlendende Haushaltsplan für das Jahr 2022.

 

Trotz frühzeitiger Vorbereitung und umfangreichen Beratungen in zahlreichen Gremien ist es nicht gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt für das kommende Jahr aufzustellen.

 

Bereits im September 2021 haben sich die Ortschaften der Einheitsgemeinde mit der Anmeldung ihrer Bedarfe für das Jahr 2022 auseinandergesetzt. Analog dazu wurden in der Verwaltung die Anmeldungen und vorliegenden Bedarfe entsprechend bewertet.

Im Ergebnis dessen wurden Investitionsmaßnahmen von über 18 Mio. EUR in den Bau- und Vergabeausschuss zur Diskussion und Entscheidung weitergeleitet. Die Mitglieder sahen sich auch nach 2-maliger Beratung nicht in die Lage versetzt, Investitionsmaßnahmen zu streichen, um ein genehmigungsfähiges Investitionsvolumen für den Haushalt 2022 festzusetzen.

Auch die vorberatenden Gremien und der Stadtrat konnten sich nicht auf Änderungen des Ihnen vorgelegten Entwurfes verständigen, so dass zum Jahresbeginn kein Haushaltsplan vorliegt.

 

Nunmehr wird es weitere Beratungen in der Verwaltung und in den Reihen des Stadtrates geben müssen, um der Kommunalaufsicht noch im 1. Quartal 2022 einen genehmigungsfähigen Haushalt 2022 vorlegen zu können.

 

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