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Winterdienst der Stadt Genthin

02. 11. 2021

 

Der Winter 2021 wird den meisten Bürgerinnen und Bürgern noch im Gedächtnis sein, da nach einigen Jahren ohne größere Wintereinbrüche die kommunale Satzungsänderung zum Winterdienst nicht weiter aufgefallen ist.

 

Um auf den Ernstfall eines erneuten harten Winters besser vorbereitet zu sein, wurde der Winterdiensteinsatz der Stadt Genthin für die kommende Periode überarbeitet und neu organisiert, ohne dass die Grundsätze der aktuellen Satzung verändert wurden.

 

Die anfallenden Winterdienstleistungen werden neben dem Bauhof durch vier ansässigen Unternehmen übernommen, welche jeweils bestimmte Touren und Bereiche abdecken.

 

Dabei wurden, unter Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen, Dringlichkeitsstufen festgelegt. Die Fußgänger haben den höchsten Schutzanspruch, bei Fahrbahnen sind gefährliche und unübersichtliche Fahrbahnen mit hoher Verkehrsbedeutung vorrangig zu berücksichtigen.

 

Der Genthiner Winterdienstplan sieht drei Dringlichkeitsstufen vor.

In der Dringlichkeit 1 sind Gehwege und Haltestellen zu bedienen (räumen und streuen), die Dringlichkeit 2 bedient Fahrbahnen mit höherer Verkehrsbedeutung.

Übrige Fahrbahnen werden nur entsprechend der zur Verfügung stehenden Kapazität des Winterdienstes bedient, dies ist als Dringlichkeit 3 definiert.

 

Alle Verkehrsteilnehmer haben ihr Fahrverhalten an die Witterungsbedingungen und den Verhältnissen auf Fußwegen und Fahrbahnen anzupassen.

 

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