Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Beantragung von Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Bundestagswahl am 26.09.2021

 

Am 26. September 2021 findet in der Stadt Genthin, einschließlich ihren Ortschaften, die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Aktuell werden an alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen verschickt.

 

Wer durch Briefwahl wählen möchte, braucht einen Wahlschein. Dieser kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.

Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Für den Antrag sind folgende Angaben erforderlich:

• Familienname,

• Vornamen,

• Geburtsdatum und

• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

 

Die Antragstellung auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird dem Wähler erleichtert, wenn er die erhaltene Wahlbenachrichtigung ausfüllt und zusendet bzw. in der Meldebehörde abgibt.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen und sich ausweisen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Beeinträchtigungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

 

Aktuell ist ein Versand der Briefwahlunterlagen noch nicht möglich, da die erforderlichen Stimmzettel für die Bundestagswahl noch nicht in der Stadt Genthin vorliegen. Mit diesen wird Anfang der 34. KW gerechnet.

Daher bitten wir um Verständnis, dass eine sofortige Zusendung der beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht möglich ist und erst in der kommenden Woche beginnen kann. Zugleich wird dann auch in der Meldebehörde eine Wahlkabine aufgestellt, die eine Vorortwahl ermöglicht. Der Wahlberechtigte sollte dann einen Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Gleiches gilt, wenn er den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen sofort mitnehmen möchte.  

Auf Grund der steigenden Inzidenzen im Zuge von Corona wird jedoch die Beantragung der Briefwahlunterlagen auf schriftlichem bzw. elektronischem Wege empfohlen.

Dazu werden wir erneut für unsere Wahlberechtigten die Möglichkeit schaffen, dass die Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung auch über die Webseite der Stadt Genthin beantragt werden können.

Ab dem 18. August 2021 (06:00 Uhr) ist das Online-Portal für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 20. September 2021 (23:00 Uhr).

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Meldebehörde zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 03933/876 208 o. 209 oder E-Mail : zur Verfügung.

 

(Matthias Günther)

Bürgermeister Stadt Genthin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 16. August 2021

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