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Elternbeiträge für Februar 2021

26. 02. 2021

 

Mit dem Erlass vom 17. Februar 2021 vom Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration wird der Elternbeitrag für den Monat Februar 2021 für die Kinder erlassen, die im Monat Februar 2021 nicht in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle betreut wurden.

Der Beitrag für die Kinder, welche in der Notbetreuung anwesend waren, ist der Elternbeitrag spätestens zum nächsten Fälligkeitstermin 05. März 2021 zu bezahlen, unabhängig davon, wie viele Tage die Notbetreuung im Februar 2021 in Anspruch genommen wurde.

Wenn Beiträge bereits durch Eltern gezahlt wurden, bzw. die Abbuchung seitens der Stadt Genthin zum 05. Februar 2021 bereits erfolgt ist, deren Kinder nicht in der Notbetreuung waren, wird der Elternbeitrag in der 9. Kalenderwoche erstattet.

 

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