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Winterdienst der Stadt Genthin

21. 01. 2021

Nach den winterlichen Wetterverhältnissen mit Schnee und Eis an einigen Tagen häuften sich die Nachfragen zum Winterdienst der Stadt Genthin.

 

Im November 2019 wurde der Winterdienst neu organisiert. Dabei wurden, unter Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen, der Räumumfang reduziert und Dringlichkeitsstufen festgelegt. Die Fußgänger haben den höchsten Schutzanspruch, bei Fahrbahnen sind gefährliche und unübersichtliche Fahrbahnen mit hoher Verkehrsbedeutung vorrangig zu berücksichtigen.

 

Der Genthiner Winterdienstplan sieht daher drei Dringlichkeitsstufen vor:

In der Dringlichkeit 1 sind Gehwege und Haltestellen zu bedienen (räumen und streuen), die Dringlichkeit 2 bedient Fahrbahnen mit höherer Verkehrsbedeutung.

Übrige Fahrbahnen werden nur entsprechend der zur Verfügung stehenden Kapazität des Winterdienstes bedient, dies ist als Dringlichkeit 3 definiert.

 

Durch diese beschlossene Maßnahme wurden die Winterdienstaufgaben von 114 km auf ca. 1/3 reduziert. Unter Dringlichkeit 2 werden ca. 34 km Fahrbahn unmittelbar geräumt und gestreut.

 

Alle Verkehrsteilnehmer haben ihr Fahrverhalten an die Witterungsbedingungen und den Verhältnissen auf Fußwegen und Fahrbahnen anzupassen.

 

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