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Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen ab 07. Januar 2021

16. 12. 2020

Ab 07. Januar 2021 werden in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Genthin, hier: in Mützel, Parchen, Tucheim und Gladau unter Berücksichtigung der aktuell geltenden 9. Eindämmungsverordnung eine Notbetreuung für die Kinder vorgehalten.

 

Vorgesehen ist die Notbetreuung für Kinder, wenn die Erziehungsberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig sind und wenn keine alternative Betreuung (z. B. über Freunde, Bekannte, Nachbarn o. ä.) möglich ist.

Auch bei Home-Office kann die Betreuung der Kinder im eigenen Haushalt erfolgen.

 

Für Hortkinder gilt die Betreuung der Kinder nur im Früh- und Nachmittagshort.

Eine Notbetreuung der Kinder während der regulären Schulzeit erfolgt durch die Grundschulen.

 

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss seitens der Personensorgeberechtigten eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden.

Das entsprechende Formular steht auf der Internetseite der Stadt Genthin zur Verfügung.

 

Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt mit Bestätigung des Arbeitgebers an folgende Mailadressen schnellstmöglich zurück:

 

Bitte teilen Sie uns auch die Betreuungszeiten ab 07. Januar 2021 mit. Auch hierfür wird ein Formular im Internet zur Verfügung gestellt.

 

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich ab 07. Januar 2021 um eine Notbetreuung handelt.

Ein Anspruch auf die vereinbarten Betreuungszeiten laut Betreuungsvertrag besteht nicht.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

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