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Betreuung von Hortkindern während der Pfingstferien

13. 05. 2020

Die Stadt Genthin gibt hiermit bekannt, dass in den Kindertageseinrichtungen „Parkspatzen“ in Parchen und „Spatzenhausen“ in Tucheim während der Pfingstferien gemäß 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt für die Hortkinder ebenfalls nur eine Notbetreuung erfolgen wird. Ferienaktivitäten in gewohnter Art und Weise wird es auf Grund der aktuellen Situation nicht geben.  

Für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ist seitens der Personensorgeberechtigten darauf zu achten, dass diese nach erfolgter Antragstellung in den genannten Kindertageseinrichtungen nur erfolgt, wenn eine private Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann.

 

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