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Elternbeiträge für Mai 2020

08. 05. 2020

Mit dem Erlass vom 30. April 2020 vom Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, wird der Elternbeitrag für den Monat Mai 2020 nur für die Kinder erlassen, die im Monat Mai nicht in einer Einrichtung oder Tagespflegestelle betreut werden. Der Beitrag für die Kinder, welche in der Notbetreuung anwesend sind, wird mit der Fälligkeit des Monates Juni erhoben. Es wird der Monatsbeitrag fällig, unabhängig davon, wie viele Tage die Notbetreuung im Mai 2020 in Anspruch genommen wurde. Wenn Beiträge bereits durch die Eltern gezahlt worden sind, deren Kinder nicht in der Notbetreuung sind, wird der Beitrag zum Ende des Monats Mai 2020 erstattet.

 

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