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Unverständnis beim Genthiner Bürgermeister über den Jugendweiheverein und der Stadträte Bonitz und Heringshausen

27. 03. 2020

Bezugnehmend auf den Zeitungsartikel der Genthiner Volksstimme vom Mittwoch, dem 25.03.2020 von Mike Fleske, ist es geboten, dass der Genthiner Bürgermeister hierzu einiges erläutert und klarstellt.

 

Der Artikel beginnt mit der Jugendweiheveranstaltung in 2020. Die Jugend­weihe­ver­an­stalt­ung am 13.06.2020 ist durch das sich verbreitende Corona-Virus gefährdet. Empfehlungen und Ent­scheidungen zur Durchführung trifft hier aktuell das auf Kreis­ebene angesiedelte Gesundheitsamt. Das ist unstrittig.

 

Im Weiteren geht es nur noch um die Jugendweihefeier in 2021!

Der Artikel gibt die Positionen der Stadträte Bonitz und Heringshausen, sowie einer Frau Flecken vom Jugendweiheverein aus Magdeburg wieder. Herr Heringshausen ist langjähriger Bühnenredner für den Jugendweiheverein. Herr Bonitz ist der Geschäfts­führer der QSG mbH und damit Vertragspartner für den Saal der QSG für Frau Flecken.

 

Die Stadt ist außen vor, wenn privatwirtschaftliche Organisationen einen Vertrag schließen möchten. So auch im Fall von Frau Flecken, die für einen Magdeburger Jugendweiheverein eine Feier im Saal der QSG in 2021 ausrichten möchte. Herr Bonitz als angestellter Geschäftsführer der QSG mbH ist dabei ihr alleiniger Ver­handlungs­partner. Das Aufsichtsorgan der QSG mbH und somit von Herrn Bonitz, ist der Tourismusverein Genthin, Jerichow und Elbe-Parey e.V. und nicht die Stadt Genthin, wie des Öfteren fälschlicherweise angenommen wird. 

 

Nach den der Stadt vorgelegten Unterlagen konnten sich die Vertragsparteien seit Monaten nicht einigen, da dem Jugendweiheverein der Preis für die Durchführung in 2021 zu hoch ist. Wahrscheinlich deshalb, weil der Geschäftsführer den Preis stark angehoben hatte, was er als Geschäftsführer darf. Im Verlauf gab der Geschäftsführer Bonitz nach eigener Aussage einen Preisnachlass von gut 300 Euro. Da die Stadt kein Vertragsverhältnis mit dem Jugendweiheverein hat, hat sich Genthin eigentlich nicht einzumischen.

 

Auch fällt der Jugendweiheverein aus Magdeburg zurecht nicht unter die Betrachtung der zu unterstützenden Genthiner Vereine.

 

Zur Erinnerung: die Stadt Genthin gewährt auf Beschluss der Stadträte der QSG einen Betreibungszuschuss. Die Verwaltung hatte erneut eine Zuschuss­ver­ein­barung über 50.000 Euro mit der QSG mbH zu erarbeiten, welche dann am 21.11.2019 vom Stadt­rat beschlossen wurde. Die benannten Stadträte waren dabei und zeigten ihr Ein­ver­ständnis.

 

Dieser Zuschuss dient lt. Vertrag der Unterstützung der Kunst- und Kulturschaffenden Vereine der Stadt Genthin und des Tourismusverein Genthin, Jerichow und Elbe-Parey e.V. Für diese Nutzergruppe hat der Stadtrat 50.000 Euro Zuschuss gewährt. Die Bezuschussung endet gemäß Vertrag am 31.12.2021.

 

Der Jugendweiheverein mit Sitz Magdeburg gehört somit nicht zum Kreis derer, für welche die Stadträte den Zuschuss in Auftrag gaben. Nochmals sei festzustellen, dass der Geschäftsführer in seiner Preisgestaltung frei ist. Die Zuschussvereinbarung nimmt darauf keinen Einfluss. In der Zuschussvereinbarung ist lediglich geregelt, dass der Geschäftsführer bis zum 30.03. eines jeden Folgejahres nachzuweisen hat, das die Mittel ordnungsgemäß und zweckgebunden verwendet wurden.

 

Anzumerken sei an dieser Stelle, dass ich zwei Anläufe unternahm, um mit Frau Flecken über die Jugendweihen in Genthin zu sprechen. Beide Male nahm Frau Flecken das Angebot nicht an.

 

Mit dem Thema, dass die Saalmiete zu hoch sei, konfrontierte mich Frau Flecken erst­mals direkt im Bildungs- und Kulturausschuss (BKS) im Beisein der Presse und der Öffentlichkeit. Herr Heringshausen ist Vor­sitzender des BKS. Ein Telefonat oder eine kurze Nachricht gab es vorab dazu nicht mit mir. Weder von Frau Flecken oder von Herrn Heringshausen.

 

Auch verstehe ich nicht das Gebaren von Herrn Bonitz. Erwarten die Protagonisten, dass der Bürgermeister auf Kosten der Genthiner Steuerzahler dem Jugend­weiheverein jetzt 375 Euro überweist, weil sich die beiden nicht einigen können oder wollen? Das sind auf 1.500 Gäste gerechnet keine 30 Cent je Gast!  Nebenbei bemerkt kommen die Gäste ebenso aus den Gemeinden Jerichow und Elbe-Parey. Als Bürgermeister sehe nicht, dass sich die Stadt Genthin hier beteiligen sollte, dem Stadtrat steht es aber frei sich dieses Themas anzunehmen.

 

Die Haltung von Herrn Heringshausen kann ich am wenigsten nachvollziehen, denn als Stadtrat hat er der Vereinbarung zugestimmt. Er ist quasi Teil des Korrektivs die Verwaltungsvorlagen zu prüfen und Einfluss zu nehmen. Und als langjähriger Bühnen­redner des Jugendweihevereins hätte er erkennen müssen, dass der Jugend­weihe­verein nicht einbezogen wurde. Noch mehr Verständnis fehlt mir, wenn jemand, beruflich gebildet wie er, zu dieser Zeit der großen Corona- Krise, künstlich Wirbel um nichts macht. In dieser schweren Zeit hätte ich mir speziell von ihm einen anderen Einsatz für die Stadt Genthin gewünscht, als sich um seine Jugendweihe­ver­an­staltung zu sorgen und sich für seinen Stadtratskollegen Bonitz stark zu machen. Ich denke, wir haben aktuell ganz andere Herausforderungen zu meistern!

 

 

Matthias Günther

Bürgermeister Genthin

 

 

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