Pietätlose Aktionen
In den letzten Wochen häufen sich Beschwerden von Friedhofsbesuchern auf dem Friedhof Genthin: Sie beklagen entwendeten oder umgestoßenen Grabschmuck, ja sogar auf Grabsteine und Grabplatten ausgekipptes Wachs von Grablampen. Abgesehen von den Zumutungen für die Hinterbliebenen, sind solche Aktionen kein „dummer Streich", sondern stellen eine Straftat gem. §168 StGB – Störung der Totenruhe - dar und können strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
Besonders betroffen waren in den letzten Tagen Eltern von verstorbenen Kindern, deren Grabstellen ebenfalls geschändet wurden.
Diese Taten wurden und werden bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Die Friedhofsverwaltung
der Stadt Genthin
Pressemitteilung Nummer 154/2019
13. Dezember 2019
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