Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
Mit Posteingang vom 09.12.2019 hat der Landkreis Jerichower Land die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der
a) | Erträge auf | 22.932.300 Euro |
b) | Aufwendungen auf | 22.904.100 Euro |
2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der
a) | Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 21.729.600 Euro |
b) | Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 21.490.800 Euro |
c) | Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 2.776.900 Euro |
d) | Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 2.877.400 Euro |
e) | Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 757.600 Euro |
f) | Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 542.400 Euro |
festgesetzt.
Kredit- oder Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 7 Mio. Euro festgesetzt.
Die Stadt hat sich im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes eingehend sowohl mit den Möglichkeiten der Aufwands- bzw. Ausgabenreduzierung als auch der Finanzmittelbeschaffung beschäftigt, Maßnahmen hierzu eingeleitet und umgesetzt.
Stadtverwaltung
FB Finanzen/Immobilienwirtschaft
Pressemitteilung Nummer 153/2019
15. Dezember 2019