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Friedhofsgebührensatzung der Stadt Genthin

27. 11. 2017

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

Neben der notwendigen Änderung des Geltungsbereichs der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung standen neue Gebührensätze für die Friedhöfe der Stadt Genthin zur Beratung in den Ortschaftsräten und zur Entscheidung in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Genthin am 23.11.2017. Die nach der turnusgemäßen Neukalkulation entsprechend dem Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt ermittelten Gebühren können ab Januar 2018 für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Genthin maßgeblich gesenkt werden.

 

Die künftigen geringeren Gebühren sind unter anderem eine Folge des erhöhten Einsatzes technischer Geräte und Maschinen zur Pflege der Friedhöfe. Damit konnte der Stundenaufwand eigener Mitarbeiter reduziert werden.

 

Der Bürgermeister

 

Pressemitteilung Nummer 310/2017

27. November 2017

 

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