Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Kehrmaschine in der 35. Kalenderwoche aus Wartungsgründen nicht im Einsatz

Aufgrund notwendiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wird die Kehrmaschine in der 35. Kalenderwoche nicht im Einsatz sein.

 

Die turnusmäßigen Kehrarbeiten können in diesem Zeitraum daher nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehende Einschränkung.

 

Nach Abschluss der Wartungsarbeiten wird die Kehrmaschine den regulären Betrieb wieder aufnehmen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Fachbereich BAU und Stadtentwicklung

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Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Mi, 19. August 2026

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