Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Straßenschäden in der Bebelstraße

Die jüngsten Witterungseinflüsse verursachten in der Bebelstraße in Genthin erhebliche Straßenschäden zwischen der Weststraße und der Mützelstraße. Um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten und weitere Verschlechterungen an der Straße entgegenzuwirken, wird im benannten Bereich die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, durch Gefahrzeichen wird gleichermaßen auf die Straßenschäden hingewiesen, sodass alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise entsprechend anpassen können.

Sobald die Wetterlage eine Reparatur der Fahrbahn zulässt, werden die Schäden behoben. 

 

FB BAU

Stadtverwaltung Genthin

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Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Fr, 30. Januar 2026

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