Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Urnengemeinschaftsanlagen

Wir bitten um Verständnis, dass auf Urnengemeinschaftsanlage gemäß der geltenden Friedhofsordnung keine individuellen Ablagen wie Blumen, Kerzen, Gestecke oder sonstige Gegenstände gestattet sind. Hierfür werden zentrale Ablagestellen an den Anlagen vorgehalten.

 

Bereits abgelegte Blumen und Kerzen werden daher in den kommenden Tagen von den Grabplatten auf die Ablagefläche verbracht, um das einheitliche Erscheinungsbild und die würdige Gestaltung der Anlage zu erhalten.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

 

FB BAU

Stadt Genthin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Di, 20. Januar 2026

Weitere Meldungen