Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Festsetzung der Grundsteuern A und B, Straßenreinigungsgebühren sowie Hundesteuern 2026 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Genthin

Im Jahr 2026 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid, bei dem sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen oder am Messbetrag ergeben haben, sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 12.01.2026 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2026, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 12.01.2026 nachzulesen.

 

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen in der Stadtverwaltung Genthin das Sachgebiet Steuern unter der Ruf-Nr. 03933 876301 zu den Sprechzeiten zur Verfügung. 

 

 

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Stadt Genthin

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Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Mo, 12. Januar 2026

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