Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Einheitsgemeinde Stadt Genthin lobt Bürgerpreis 2025 aus

Die Stadt Genthin erinnert daran, dass noch bis zum 31. Oktober 2025 Vorschläge für die Verleihung des Bürgerpreises eingereicht werden können.

 

Mit dem Bürgerpreis würdigt die Stadt Personen, Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren und sich damit um die Stadt Genthin verdient gemacht haben.

 

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Genthin hat in seiner letzten Sitzung die neue Satzung zur Verleihung des Bürgerpreises beschlossen. Diese wurde am 28. September 2025 im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 08/2025 veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

 

Die Stadt ruft alle Fraktionen, Vereine, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger auf, geeignete Personen oder Institutionen für die Auszeichnung vorzuschlagen.

 

Wichtige Informationen zur Einreichung:

 

•           Vorschlagsfrist: 31. Oktober 2025

•           Form: Schriftlich mit aussagekräftiger Begründung

•           Einreichung:

  • per E-Mail an:

  • per Post an:

Stadt Genthin – Bürgerpreis 2025

Marktplatz 3

39307 Genthin

 

Kontakt für Rückfragen:
Stadt Genthin
Marktplatz 3
39307 Genthin
E-Mail: ; Tel.: 03933 876 101

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Di, 21. Oktober 2025

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