Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Information zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Altenplathower Straße von Genthin

Auf der Kreisstraße K1196 zwischen der Jerichower Straße und Ortsausgang Genthin in Richtung Nielebock, auch bekannt als die Altenplathower Straße, wurde die Entscheidung zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit seitens des Landkreises Jerichower Land und der unteren Straßenverkehrsbehörde getroffen. Die Anordnung wurde hierbei nicht nur wegen der bereits vorhandenen Straßenschäden, sondern auch zur Verhütung außerordentlicher Straßenschäden erteilt. Diese Maßnahme soll darauf abzielen die Straße bis zur geplanten Sanierung zu erhalten. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll hierbei auch dem Schutz der tieferliegenden Schichten bis zur Durchführung des grundhaften Ausbaus.

 

Der Landkreis folgt hier gleichwohl Anforderungen zur Ausbesserung diverser Straßenschäden sowie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zum Abschluss der baulichen Maßnahmen, welche durch Anlieger der Altenplathower Straße gefordert wurden. 

 

Die Prüfung des Straßenaufbaus ergab, dass die vorhandene Fahrbahn keinen normgerechten Unterbau aufweist. Das vorhandene Natursteinpflaster unterhalb der zu geringen Asphaltdecke erschwert zudem Sanierungsmaßnahmen in einer wirtschaftlichen Art und Weise durchführen zu lassen. Aufgrund des Prüfungsergebnisses wurde ein grundhafter Ausbau als notwendig erachtet.

 

Die Planung sowie der grundhafte Ausbau der Altenplathower Straße in Genthin sind seitens des Landkreises Jerichower Land für die Haushaltsjahre 2026 fortfolgend geplant. 

  

FB Bau

Stadtverwaltung Genthin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Di, 19. August 2025

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