Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Wahl einer Schiedsperson für die Geschäftsjahre 2025 - 2029

Derzeit ist die Schiedsstelle der Stadt Genthin aufgrund der Niederlegung des Amtes durch die vorherige Leiterin der Schiedsstelle unbesetzt. Daher ist für die nächsten fünf Geschäftsjahre eine neue Schiedsperson durch den Stadtrat der Stadt Genthin zu wählen. 

Die Wahl bedarf abschließend der Berufung des Direktors des Amtsgerichtes Burg als zuständiges Amtsgericht.

 

Die Schiedsstelle soll mit einer/-m Vorsitzenden besetzt werden.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie soll ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk haben.

  2. Die Schiedsperson soll bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben.

 

Als Schiedsperson ist ausgeschlossen,

  1. wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,

  2. wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

  3. wer in Vermögensverfall geraten ist.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Stadt Genthin, welche die Voraussetzungen zum Amt der Schiedsperson erfüllen, können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 31.08.2025 bei der Stadt Genthin, Hauptamt, Marktplatz 3, 39307 Genthin schriftlich unter Angabe des vollständigen Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie der Anschrift und des Berufes bewerben. 

 

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Hauptamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Do, 31. Juli 2025

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