Fristverlängerung für Projektförderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Kunst, Kultur, Sport und Sozialem im Jahr 2025: Anträge können noch bis zum 30.09.2025 eingereicht werden
Der Stadtrat der Stadt Genthin hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die ursprünglich abgelaufene Frist zur Antragstellung für Projektförderungen im Rahmen der bestehenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Kunst, Kultur, Sport und Sozialem im laufenden Jahr aufzuheben, sofern die Einheitsgemeinde Stadt Genthin über einen genehmigten Haushalt verfügt. Die Haushaltssatzung wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin am 02.07.2025, Nr. 06 öffentlich bekannt gemacht, so dass die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Bis zum 30. September 2025 haben nunmehr natürliche Personen sowie Personen des öffentlichen oder privaten Rechts die Möglichkeit, Förderanträge für Projekte und Maßnahmen mit künstlerischem, kulturellem, sportlichem oder sozialem Schwerpunkt einzureichen, die im Jahr 2025 durchgeführt oder begonnen werden sollen.
Die Stadtverwaltung bittet Antragstellerinnen und Antragsteller, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular auf der städtischen Website zu beachten. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen.
Fachbereich Bürger, Organisation und Soziales
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