Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Abgaben-Jahresbescheide 2025 für die Festsetzung der Grundsteuern A, B und Straßenreinigungsgebühren

In den kommenden Wochen werden die Abgaben-Jahresbescheide 2025 für die Grundsteuern A und B und für die Straßenreinigungsgebühren versendet.

Auf Grund des geänderten Grundsteuergesetzes wurden im vergangenen Jahr für alle Grundstücke neue Grundsteuermessbescheide durch das Finanzamt erarbeitet. Diese bilden die Grundlage für die Steuerbescheide der Einheitsgemeinde Stadt Genthin. Diese Einarbeitung wird aktuell noch durchgeführt.

Daher hat der Stadtrat der Stadt Genthin am 12.12.2024 beschlossen, dass die Hebesätze für die Grundsteuern aktuell nicht verändert werden.

Damit gilt für die Grundsteuer A der bisherige Hebesatz in Höhe von 370 % und für die Grundsteuer B der bisherige Hebesatz von 420 %.

 

Es wird darum gebeten, mit der Zahlung der Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2025 bis zur Bekanntgabe der neuen Abgaben-Jahresbescheide zu warten.

 

 

Stadtverwaltung Genthin

Fachbereich Finanzen

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Veröffentlichung

Mi, 05. Februar 2025

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