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Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Tel.: 03933 / 876 - 208

 

Beglaubigung von Fotokopien:

Fotokopien können amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Ablichtung bei einer Behörde vorgelegt werden muss.
Zur Beglaubigung muss die entsprechende Anzahl von Ablichtungen sowie das Original vorgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur das gesamte Schriftstück (keine Auszüge!) beglaubigt werden darf.

Beglaubigung von Unterschriften:

Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift legen Sie bitte das entsprechende Schriftstück ohne Ihre Unterschrift vor, da diese in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden soll.

Gebühren:

Für die Beglaubigung werden Gebühren nach dem Kostentarif der Verwaltungskostensatzung der Stadt Genthin erhoben.

Ausnahmen:

Zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger (z.B. BfA, LVA) ist die Beglaubigung gebührenfrei.

Hinweis:

Bei Personenstandsurkunden wird nur bestätigt, dass das Original vorgelegen hat. Für die Ausstellung einer neuen Personenstandsurkunde ist das entsprechende Standesamt zuständig.


Ansprechpartner

Fachbereich Bürger, Organisation und Soziales (BOS)
Marktplatz 3
39307 Genthin

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