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Zum Antrag

Die freien, gemeinnützigen Träger können mit einem Antrag im Initiativfonds bei einer Eigenbeteiligung von 10 % bis zu 5.000 Euro für die Projekte erhalten.

Aber auch Initiativen, andere Einrichtungen und einzelne Bürger ermöglicht der Aktionsfonds auf Antrag eine Projektförderung von 400 Euro (ohne Eigenbeteiligung).

 

Initiativfonds

 

Antragsformular Initiativfonds

Hinweise zur Antragstellung IF-AF

Verwendungsnachweis Initiativfonds

 

 

Ihre Projektidee:

  • Laden Sie sich die Formulare herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Senden Sie den Antrag fristgerecht an die Koordinierungs- und Fachstelle

per Mail an

 

und unterschrieben per Post an            Stadt Genthin

                                                                       Fachbereich Verwaltung/Bürgerservice

Koordinierungs- und Fachstelle

Marktplatz 3

39307 Genthin

 

Koordinierungs- und Fachstelle:

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Förderung Ihrer Projektidee und auch bei der Konzeption Ihres Projektes (Ansprechpartner).

 

Begleitausschuss:

Der Begleitausschuss wird über Ihren Initiativfondsantrag entscheiden.

 

Ihr Projekt:

  • Die Projektidee wurde befürwortet.
  • Sie werden zeitnah durch die Koordinierungs- und Fachstelle informiert.
  • Mit dem Zuwendungsbescheid können Sie Ihre Projektidee umsetzen und die Mittel abfordern.

 

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Aktionsfonds

 

Antragsformular Aktionsfonds

Hinweise zur Antragstellung IF-AF

Verwendungsnachweis Aktionsfonds

 

Ihre Projektidee:

  • Laden Sie sich die Formulare herunter
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Senden Sie den Antrag fristgerecht an die Koordinierungs- und Fachstelle

per Mail an

 

und unterschrieben per Post an        Stadt Genthin

                                                                       Fachbereich Verwaltung/Bürgerservice

Koordinierungs- und Fachstelle

Marktplatz 3

39307 Genthin

 

 

Koordinierungs- und Fachstelle:

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Förderung Ihrer Projektidee und auch bei der Konzeption Ihres Projektes (Ansprechpartner).

 

Begleitausschuss:

Der Begleitausschuss wird über Ihren Aktionsfondsantrag entscheiden.

 

Ihr Projekt:

  • Die Projektidee wurde befürwortet.
  • Sie werden zeitnah durch die Koordinierungs- und Fachstelle informiert.
  • Mit dem Zuwendungsbescheid können Sie Ihre Projektidee umsetzen und die Mittel abfordern.

 

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Jugendfonds

 

Projektantrag Jugendfonds

Hinweise zur Förderung eurer Projektideen

 

 

 

 

 

 

 

 

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