Kommunale Wärmeplanung
Die Einheitsgemeinde Stadt Genthin startet das Projekt “Kommunale Wärmeplanung“.
Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, sind Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnenden gesetzlich verpflichtet, bis 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Das betrifft damit auch die Einheitsgemeinde Genthin. Für die kommunale Wärmeplanung hat die Stadt Genthin eine 100% Förderung erhalten. Für die Erstellung des Wärmeplans wurde ein externer Dienstleister beauftragt.
Im Rahmen einer ersten Eignungsprüfung werden zunächst umfangreiche Daten erfasst und analysiert, um Potenziale für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung zu ermitteln.
Langfristiges Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen.
Dabei stehen die lokalen Gegebenheiten und die individuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt – mit dem Anspruch, sowohl nachhaltige als auch wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu finden.
Die Planer analysieren dabei intensiv die bestehende Infrastruktur und entwickeln auf dieser Grundlage eine Wärmestrategie, die das Gebiet in Wärmeversorgungsgebiete aufteilt. Diese Gebiete könnten beispielsweise für den Betrieb eines Wärmenetzes, eines Wasserstoffnetzes oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen vorgesehen werden. Nach Auswertung der Bestandserfassung werden Modelle entwickelt, die dann auch öffentlich vorgestellt und diskutiert werden, bevor Sie den Gremien des Stadtrates zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Stadt Genthin
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