Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Änderungsvorschläge zur Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Soziales der Stadt Genthin

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Soziales der Einheitsgemeinde Stadt Genthin wurde am 24.02.2022 beschlossen. Bei der praktischen Umsetzung der Richtlinie zeigt sich in der Vergangenheit durch öffentlich geführte Diskussionen hinsichtlich der Förderfähigkeit sowohl für die Antragsteller als auch für die Entscheidungsträger ein Veränderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf.

Die Mitglieder des Bildungs-, Kultur- und Sozialausschusses (BKS) haben es sich daher in der letzten Sitzung zur Aufgabenstellung gemacht, die bestehende Richtlinie einer Überprüfung und ggf. Nachbesserung zu unterziehen.

 

Erste Vorschläge sollen dazu in einer Arbeitsberatung des BKS am 27.05.2025 eingebracht und diskutiert werden.

 

Alle Vereine sowie nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Soziales der Stadt Genthin und ihrer Ortsteile antragsberechtigten Personen sind aufgefordert, ihre Anregungen, Ideen und Hinweise zur Richtlinie einzubringen.

 

Hierzu werden Sie gebeten, sich vorab unter 03933-876210 anzumelden. 

 

Die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Soziales finden Sie unter dem Link https://www.stadt-genthin.de//rechtsgrundlagen/anzeigen.php?id=49510 

 

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Bürger, Organisation und Soziales (BOS)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 19. Mai 2025

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