Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Beantragung von Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 23.02.2025

Seit gestern Nachmittag verfügt die Stadt Genthin über die erforderlichen Stimmzettel für die am 23.02.2025 anstehende Bundestagswahl. 

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen aller bereits vorliegenden Anträge erfolgt ab heute postalisch. 

 

Ab Montag, dem 10.02.2025 ist dann auch die Briefwahl vor Ort  in den Räumlichkeiten der Meldebehörde der Stadt Genthin (Haus B), Marktplatz 3, 39307 Genthin zu nachstehenden Öffnungszeiten möglich:

 

Montag           09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr 

Mittwoch         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag            09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

 

Wahlbenachrichtigungen und Personalausweis/Reisepass sind mitzubringen.

 

Bitte beachten Sie! Sofern die Briefwahl nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der Meldebehörde erfolgt, muss dringend beachtet werden, dass die Wahlbriefe spätestens am Wahltag, dem 23.02.2025, um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle, konkret beim Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg eingegangen sind. Hierfür sind die Wahlberechtigten nach dem Bundeswahlgesetz selbst verantwortlich.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Meldebehörde zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 03933/876 208 o. 209 oder E-Mail : zur Verfügung.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Bürger, Organisation und Soziales (BOS)

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Veröffentlichung

Fr, 07. Februar 2025

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