Beantragung von Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 23.02.2025
Seit gestern Nachmittag verfügt die Stadt Genthin über die erforderlichen Stimmzettel für die am 23.02.2025 anstehende Bundestagswahl.
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen aller bereits vorliegenden Anträge erfolgt ab heute postalisch.
Ab Montag, dem 10.02.2025 ist dann auch die Briefwahl vor Ort in den Räumlichkeiten der Meldebehörde der Stadt Genthin (Haus B), Marktplatz 3, 39307 Genthin zu nachstehenden Öffnungszeiten möglich:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Wahlbenachrichtigungen und Personalausweis/Reisepass sind mitzubringen.
Bitte beachten Sie! Sofern die Briefwahl nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der Meldebehörde erfolgt, muss dringend beachtet werden, dass die Wahlbriefe spätestens am Wahltag, dem 23.02.2025, um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle, konkret beim Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg eingegangen sind. Hierfür sind die Wahlberechtigten nach dem Bundeswahlgesetz selbst verantwortlich.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Meldebehörde zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 03933/876 208 o. 209 oder E-Mail : zur Verfügung.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
Fachbereich Bürger, Organisation und Soziales (BOS)
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