Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

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Beantragung von Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 23.02.2025

In den letzten Tagen wurde begonnen, die Wahlbenachrichtigungen für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl an die Wähler der Einheitsgemeinde der Stadt Genthin zu versenden. Diese sollte spätestens am 02.02.2025 bei den Wahlberechtigten angekommen sein.

Unabhängig davon besteht bereits die Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. In jedem Fall gilt es hierbei zu beachten, dass bei der vorgezogenen Wahl es einen verkürzten Briefwahlzeitraum zu berücksichtigten gilt. 

 

Die Briewahlunterlagen können persönlich oder schriftlich beantragt werden. 

Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. 

Eine telefonische Antragstellung oder ein Antrag per SMS ist nicht möglich. 

 

Für den Antrag sind folgende Angaben erforderlich: 

• Familienname,

• Vornamen, 

Geburtsdatum und 

• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

 

Auch ist bereits die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Online-Portal der Einheitsgemeinde der Stadt Genthin für die Wahlberechtigten gegeben. 

Durch diesen Service ist es möglich, die Briefwahlunterlagen rund um die Uhr über ein sicheres Online-Formular auf der offiziellen Webseite der Stadt Genthin zu beantragen. Dadurch wird insbesondere Berufstätigen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine große Erleichterung geboten. Genutzt werden kann es bis zum 17.02.2025 (23:00 Uhr).

 

So funktioniert es:

1.         Besuchen Sie die Webseite der Stadt Genthin unter: www.stadt-genthin.de .

2.         Navigieren Sie zum Bereich „Wahlschein Online beantragen“ und klicken Sie auf „Wahlschein beantragen“.

3.         Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.

4.         Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den Wahlschein und die dazu gehörigen Unterlagen auf dem Postweg.

 

Bitte unbedingt beachten!

 

Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen mit dem Postweg im Normalfall bis zu 4 Tage dauern kann. Die erforderlichen Stimmzettel für die benannte Wahl liegen noch nicht vor, so dass mit dem Versand der Briefwahlunterlagen noch nicht begonnen werden kann. Hintergrund hierfür ist, dass voraussichtlich erst am 30. Januar 2025 endgültig feststehen wird, welche Kandidaten zugelassen sind und damit auf die Stimmzettel kommen.  Im Anschluss können dann erst die Stimmzettel gedruckt werden.

Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor.

Spätestens ab dem 10.02.2025 ist sodann auch die Briefwahl vor Ort  in den Räumlichkeiten der Meldebehörde der Stadt Genthin (Haus B), Marktplatz 3, 39307 Genthin zu nachstehenden Öffnungszeiten möglich:

 

Montag           09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr 

Mittwoch         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag            09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

 

Wahlbenachrichtigungen und Personalausweis/Reisepass sind mitzubringen.

 

 

Alle anderen Fälle müssen beachten, dass die Wahlbriefe spätestens am Wahltag, dem 23.02.2025, um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle, konkret beim Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg eingegangen sind. Hierfür sind die Wahlberechtigten nach dem Bundeswahlgesetz selbst verantwortlich.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Meldebehörde zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 03933/876 208 o. 209 oder E-Mail : zur Verfügung.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Bürger, Organisation und Soziales (BOS)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 20. Januar 2025

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