Schriftliches Verfahren des Stadtrates für den 25. Juni 2021 abgelehnt
Durch den Stadtratsvorsitzenden wurde im Einvernehmen mit dem Bürgermeister für den 25. Juni 2021 ein schriftliches Verfahren des Stadtrates der Stadt Genthin gem. § 56a des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) einberufen, um über die fristwahrende Kündigung der Zweckvereinbarung Tourismusverein Genthin, Jerichow, Elbe-Parey e.V. beschließen zu können.
Gem. § 56a KVG LSA kann der Stadtrat über Verhandlungsgegenstände im Wege des schriftlichen Verfahrens abstimmen, soweit sich zwei Drittel der Mitglieder des Stadtrates mit diesem Verfahren einverstanden erklären.
Der Stadtrat der Stadt Genthin besteht aus 28 stimmberechtigten Mitgliedern und dem Bürgermeister, welcher ebenso stimmberechtigt ist. In diesem Falle wären zur Durchführung des Verfahrens bei 29 stimmberechtigten Mitgliedern also 20 Zustimmungen hierzu nötig gewesen.
Im Ergebnis der Auszählung, welche am gestrigen Montag ab 10:30 Uhr mit dem Stadtratsvorsitzenden, seinen beiden Vertretern und dem Mitarbeiter des Stadtratsbüros im Rathaus stattfand, wurde das Verfahren bei 16 Zustimmungen, 11 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen durch den Stadtrat abgelehnt. Somit wurde über die Beschlussvorlage nicht abgestimmt.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
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