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Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 26. 03. 2021

Mit Verfügung vom 23.03.2021 hat der Landkreis Jerichower Land die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

 

1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der

              a) Erträge auf                                                                                 23.805.000 Euro

              b) Aufwendungen auf                                                                     25.505.400 Euro

 

2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der

              a) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                22.589.800 Euro

              b) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               23.522.800 Euro

              c) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                              3.994.200 Euro

              d) Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                             7.248.600 Euro

              e) Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                         3.638.800 Euro

              f) Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                            536.300 Euro

 

festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 3.638.600 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 7 Mio. Euro festgesetzt.

 

 

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