Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Mit Verfügung vom 23.03.2021 hat der Landkreis Jerichower Land die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der
a) Erträge auf 23.805.000 Euro
b) Aufwendungen auf 25.505.400 Euro
2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der
a) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.589.800 Euro
b) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.522.800 Euro
c) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.994.200 Euro
d) Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 7.248.600 Euro
e) Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.638.800 Euro
f) Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 536.300 Euro
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 3.638.600 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 7 Mio. Euro festgesetzt.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
Fachbereich Finanzen