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Schriftliches Verfahren des Stadtrates für den 28. Januar 2021 abgelehnt

04. 02. 2021

Durch den Stadtratsvorsitzenden wurde im Einvernehmen mit dem Bürgermeister für den 28. Januar 2021 ein schriftliches Verfahren des Stadtrates der Stadt Genthin gem. § 56a des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) einberufen, um über eine Personalangelegenheit beschließen zu können.

Gem. § 56a KVG LSA kann der Stadtrat über Verhandlungsgegenstände im Wege des schriftlichen Verfahrens abstimmen, soweit sich vier Fünftel der Mitglieder des Stadtrates mit diesem Verfahren einverstanden erklären.
Der Stadtrat der Stadt Genthin besteht aus 28 stimmberechtigten Mitgliedern und dem Bürgermeister, welcher ebenso stimmberechtigt ist. Im Falle des Stadtrates der Stadt Genthin wären zur Durchführung des Verfahrens bei 29 stimmberechtigten Mitgliedern also 24 Zustimmungen hierzu nötig gewesen.
Das Verfahren wurde bei einer ungültigen Stimme, 22 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen durch den Stadtrat abgelehnt. Somit wurde über die Beschlussvorlage nicht abgestimmt, was zur Folge hat, dass diese Bestandteil der Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung am 18. Februar 2021 werden wird.

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