Wahl von Schiedspersonen für die Geschäftsjahre 2021 – 2025

24. 11. 2020

Die fünfjährige Amtszeit der gewählten Schiedspersonen endet 2020. Daher sind für die nächsten fünf Geschäftsjahre neue Schiedspersonen durch den Stadtrat der Stadt Genthin zu wählen.

 

Die Wahl bedarf abschließend der Berufung des Direktors des zuständigen Amtsgerichtes.

 

Die Schiedsstelle Genthin soll mit einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein;
  2. Die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und im Gemeindegebiet ihre Wohnung haben.
  3. In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Genthin, die die Voraussetzungen zum Amt der Schiedsperson erfüllen, können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 31.01.2021 bei der Stadt Genthin, FB Verwaltung/Bürgerservice, Marktplatz 3, 39307 Genthin, schriftlich unter Angabe des vollständigen Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie der Anschrift und des Berufes bewerben.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Verwaltung/Bürgerservice