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Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

24. 02. 2023

Die Stadt Genthin informiert, dass für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Schöffinnen und Schöffen gesucht werden.

 

Die Anzahl der für das Amtsgericht Burg und das Landgericht Stendal benötigten Schöffen hat der Präsident des Landgerichts Stendal mittels Verfügung festgestellt.

 

Hiernach sind aus der Einheitsgemeinde Stadt Genthin insgesamt 8 Personen zu wählen. Die Vorschlagsliste muss gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mindestens 16 Personen enthalten.

 

Wenn Sie nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sind, können Sie sich bis zum 28. April 2023 schriftlich bei der Stadt Genthin, Marktplatz 3, 39307 Genthin bewerben.

 

Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie unter www.stadt-genthin.de.

 

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