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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Sozialem

16. 08. 2022

Durch den Beschluss des Stadtrates der Stadt Genthin ist es ab diesem Jahr wieder möglich, Zuwendungen zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Sozialem zu erhalten.

 

Die Stadt Genthin fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie künstlerische, kulturelle, sportliche und soziale Projekte und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Entwicklung in diesen Bereichen zu unterstützen. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die in erheblichem Interesse der Stadt liegen, Traditionen entwickeln und erhalten und (oder) einen identitätsstiftenden Aspekt beinhalten. Ein Antrag kann grundsätzlich bis zum 01.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Stadt Genthin gestellt werden.

Die Förderung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen.

 

Nähere Informationen zur Verfahrensweise etc. können in der Richtlinie nachgelesen werden. Fragen können auch gern an die Stadtverwaltung gerichtet werden.

Die Richtlinie und das Antragsformular werden als Anlage beigefügt.

 

 

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